Der Grund hierfür ist die Novellierung des Bayerischen Fischereigesetzes, BayFiG zum 01.08.2021. Mit der Änderung des Gesetzes werden Fischereiaufseher künftig von der Kreisverwaltungsbehörde bestellt und sind auch „Angehörige der Kreisverwaltungsbehörde im Außendienst“. Eine weitere wichtige Änderung im Gesetz ist die Einführung des Opportunitätsprinzips. Fischereiaufseher können nun freier agieren und müssen nicht jede noch so kleine Ordnungswidrigkeit anzeigen.
Durch den neu eingeräumten Ermessensspielraum wird dem Fischereiaufseher vom Gesetzgeber mehr Verantwortung bei der Beurteilung der Sachlage übertragen. Die Behörden werden damit entlastet. Ebenfalls neu: Der Dienstausweis in Papierform wird durch einen neuen Ausweis im Scheckkartenformat ersetzt. Fast alle Fischereiaufseher, die für den Fischereiverein Eching e.V. bestätigt sind, haben die Fortbildung bereits absolviert und sind damit auf dem neusten Stand.
Fischwilderei und Gewässerverunreinigung
Damit Schwarzfischerei oder Gewässerverunreinigungen erfolgreich verfolgt werden können, müssen Fischereirechtsinhaber einiges beachten. Besonders wichtig ist die korrekte und aussagekräftige Anzeige eines Tatbestands. Als Service für unsere Mitglieder bieten wir ein Formular für einfache und passgenaue Anzeigen. Sie können es hier herunterladen.
Quelle: LFV Bayern