Fangbücher für den Staubereich sind jeweils bis 30.11.2023 abzugeben.
Alle übrigen Fangbücher müssen bis zum 30.11.2023 abgegeben werden.
Verspätetes Abgeben kann nicht mehr hingenommen werden und führt zur Abmeldung beim Landratsamt.
Anträge auf Ausnahmegenemigungen für die Trinkwasser Talsperre Mauthaus, Belehrung
siehe Termin und Fahrerlaubnis müssen bis zum 20.02.2023 beim
1. oder 2. Vorsitzenden abgegeben sein, denn
Ausnahmegenehmigungen gelten erst 4 Wochen nach Ausstellungsdatum.
Um rechtzeitig mit dem Angeln beginnen zu können werden alle interessierten Angler
gebeten diesen Termin im eigenen Interesse einzuhalten.
Bei Nichtbeachtung der Termine besteht keine Garantie auf eine Karte bzw. rechtzeitige Kartenzuteilung !
Hinweise:
Der Verein haftet für keinerlei Ersatzansprüche, ebensowenig für Unglücksfälle,
Verletzungen, Sachschäden und dergleichen, gilt auch für Arbeitseinsätze und Veranstaltungen.